{"id":4397,"date":"2022-05-17T12:25:47","date_gmt":"2022-05-17T10:25:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.profol.de\/agb\/"},"modified":"2022-10-14T09:35:12","modified_gmt":"2022-10-14T07:35:12","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.profol.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_section][vc_row full_width=&#8221;stretch_row_content_no_spaces&#8221;][vc_column]<div class=\"fullwidth top-banner img-box wpb_content_element\" style=\"background-image: url(https:\/\/www.profol.de\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/Gruenes_Blatterdach__durch_das_die_Sonne_scheint_zugeschnitten.jpg)\"><i class=\"move-down\"><\/i><div class=\"container relative sm\"><div class=\"flexbox\"><div class=\"text-box \"><h1>AGB<\/h1><\/div><\/div><\/div><\/div>[\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column]<div class=\"  custom-content wpb_content_element\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"entry-content\">\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen <\/strong>der PROFOL GmbH, Profolstra\u00dfe 1-10, 83128 Halfing und der Tochtergesellschaften Profol Greiz GmbH, Geraerstrasse 3, 07973 Greiz Gommla und Profol Harbke GmbH, Am Gl\u00fcsig 2, 39365 Harbke (nachstehend PROFOL genannt)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 1. Geltung<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der PROFOL GmbH, Profolstra\u00dfe 1-10, 83128 Halfing sowie deren Tochtergesellschaften Profol Greiz GmbH, Geraerstrasse 3, 07973 Greiz Gommla und Profol Harbke GmbH, Am Gl\u00fcsig 2, 39365 Harbke (nachfolgend \u201ePROFOL\u201c) erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die PROFOL mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch \u201eAuftraggeber\u201c genannt) \u00fcber die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dft. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p>1.2 Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn PROFOL ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn PROFOL auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 2. Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Alle Angebote seitens PROFOL sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann PROFOL innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang annehmen.<\/p>\n<p>2.2 Angaben seitens PROFOL zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Ma\u00dfe, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue \u00dcbereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels\u00fcbliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zul\u00e4ssig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<p>2.3 PROFOL haftet nicht f\u00fcr Unm\u00f6glichkeit der Lieferung oder f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, soweit diese durch h\u00f6here Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverz\u00f6gerungen, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die PROFOL nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse PROFOL die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist PROFOL zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber PROFOL vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>2.4 PROFOL beh\u00e4lt sich die Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Dies gilt auch f\u00fcr schriftliche Unterlagen, die als \u201evertraulich\u201c bezeichnet sind. Der Auftraggeber darf diese Gegenst\u00e4nde und Unterlagen ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von PROFOL weder als solche noch inhaltlich Dritten zug\u00e4nglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat auf Verlangen von PROFOL diese Gegenst\u00e4nde und Unterlagen vollst\u00e4ndig an diese zur\u00fcckzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verf\u00fcgung gestellter Daten zum Zwecke \u00fcblicher Datensicherung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 3. Preise, Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die von PROFOL abgegebenen Preise \u201eab Werk\u201c (Incoterms Ex Works \u2013 EXW), ausschlie\u00dflich Verpackung, Fracht, Zoll und Einfuhrnebenabgaben. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen von PROFOL nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>3.3 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der abgegebene Preis netto ohne Abzug innerhalb von 30 (drei\u00dfig) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Kosten des Zahlungsverzugs tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche von PROFOL anerkannt, unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>3.5 Schecks werden nur erf\u00fcllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von PROFOL als Zahlung. Geb\u00fchren und Kosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>3.6 Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung akzeptiert. Geb\u00fchren und Kosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n<p>3.8 Bei Zahlungsverzug werden eingehende Zahlungen zun\u00e4chst mit Zinsen und Kosten und dann mit den jeweils \u00e4ltesten Forderungen verrechnet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 4. Lieferbedingungen und Lieferfristen<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Von PROFOL in Aussicht gestellte Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.<\/p>\n<p>4.2 PROFOL kann \u2013 unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Auftraggebers\u00a0\u2013 vom\u00a0Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen PROFOL gegen\u00fcber nicht nachkommt. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>4.3 Bei Sonderanfertigungen muss vom Auftraggeber aus produktionstechnischen Gr\u00fcnden eine sich ergebende Mehr- oder Mindermenge generell bis zu 10 %, unter 2.000 kg Produktionsvolumen 15 %, der bestellten Menge akzeptiert werden. Eine Minderlieferung kann zu gleichen Werten 10 % \/ 15 % nicht nachgefordert werden.<\/p>\n<p>4.4 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist PROFOL berechtigt, den ihr entstandenen Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 5. Erf\u00fcllungsort, Versand, Verpackung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz von PROFOL soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet PROFOL auch die Installation, ist Erf\u00fcllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.<\/p>\n<p>5.2 Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen von PROFOL.<\/p>\n<p>5.3 Die Gefahr geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs ma\u00dfgeblich ist) an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder PROFOL noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) \u00fcbernommen hat. Verz\u00f6gert sich der Versand oder die \u00dcbergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber \u00fcber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und PROFOL dies dem Auftraggeber angezeigt hat.<\/p>\n<p>5.4 Lagerkosten nach Gefahr\u00fcbergang tr\u00e4gt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch PROFOL betragen die Lagerkosten 0,25\u00a0% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenst\u00e4nde pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>5.5 Die Sendung wird von PROFOL nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den oder sonstige versicherbare Risiken versichert.<\/p>\n<p>5.6 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>die Lieferung und, sofern PROFOL auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,<\/li>\n<li>PROFOL dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem \u00a7\u00a05 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,<\/li>\n<li>seit der Lieferung oder Installation 12 (zw\u00f6lf) Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation 6 (sechs) Werktage vergangen sind und<\/li>\n<li>der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines PROFOL angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unm\u00f6glich macht oder wesentlich beeintr\u00e4chtigt, unterlassen hat.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 6. Gew\u00e4hrleistung, Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder aus vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen durch PROFOL oder ihre Erf\u00fcllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verj\u00e4hren.<\/p>\n<p>6.2 Die gelieferten Gegenst\u00e4nde sind unverz\u00fcglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher M\u00e4ngel oder anderer M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn PROFOL nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche M\u00e4ngelr\u00fcge zugeht. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gelten die Liefergegenst\u00e4nde als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge PROFOL nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich. Auf Verlangen von PROFOL ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an PROFOL zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet PROFOL die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p>\n<p>6.3 Bei Sachm\u00e4ngeln der gelieferten Gegenst\u00e4nde ist PROFOL nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zun\u00e4chst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh der Unm\u00f6glichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verz\u00f6gerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.<\/p>\n<p>6.4 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von PROFOL, kann der Auftraggeber unter den in Ziffer 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.<\/p>\n<p>6.5 Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die PROFOL aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird PROFOL nach ihrer Wahl ihre Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen den PROFOL bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. W\u00e4hrend der Dauer des Rechtsstreits ist die Verj\u00e4hrung der betreffenden Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen PROFOL gehemmt.<\/p>\n<p>6.6 Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung von PROFOL den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n<p>6.7 Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 7. Schutzrechte<\/strong><\/p>\n<p>7.1 PROFOL steht nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 7 daf\u00fcr ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegen\u00fcber Anspr\u00fcche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>7.2 In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird PROFOL nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart ab\u00e4ndern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erf\u00fcllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt PROFOL dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers unterliegen den Beschr\u00e4nkungen der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p>7.3 Bei Rechtsverletzungen durch von PROFOL gelieferte Produkte anderer Hersteller wird PROFOL nach ihrer Wahl ihre Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten f\u00fcr Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Anspr\u00fcche gegen PROFOL bestehen in diesen F\u00e4llen nach Ma\u00dfgabe dieser Ziffer 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 8. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Die Haftung von PROFOL auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieses \u00a7\u20058 eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>8.2 PROFOL haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsm\u00e4ngeln sowie solchen Sachm\u00e4ngeln, die seine Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/p>\n<p>8.3 Soweit PROFOL gem. 8.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die PROFOL bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln des Liefergegenstands sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/p>\n<p>8.4 Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht von PROFOL f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag von 100.000\u00a0EUR je Schadensfall beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/p>\n<p>8.5 Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen von PROFOL.<\/p>\n<p>8.6 Soweit PROFOL technische Ausk\u00fcnfte gibt oder beratend t\u00e4tig wird und diese Ausk\u00fcnfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang geh\u00f6ren, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.<\/p>\n<p>8.7 Die Einschr\u00e4nkungen dieser Ziffer 8 gelten nicht f\u00fcr die Haftung von PROFOL wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 9. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen seitens PROFOL gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung einschlie\u00dflich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschr\u00e4nkten Kontokorrentverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>9.2 Die von PROFOL an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von PROFOL. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend \u201eVorbehaltsware\u201c genannt.<\/p>\n<p>9.3 Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich f\u00fcr PROFOL.<\/p>\n<p>9.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs.\u00a09) im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>9.5 Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung von PROFOL als Hersteller erfolgt und PROFOL unmittelbar das Eigentum oder \u2013 wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigent\u00fcmer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache h\u00f6her ist als der Wert der Vorbehaltsware \u2013 das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei PROFOL eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder \u2013 im og Verh\u00e4ltnis \u2013 Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den PROFOL. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so \u00fcbertr\u00e4gt PROFOL, soweit die Hauptsache ihr geh\u00f6rt, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz\u00a01 genannten Verh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>9.6 Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber \u2013 bei Miteigentum von PROFOL an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil \u2013 an PROFOL ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung. PROFOL erm\u00e4chtigt den Auftraggeber widerruflich, die an PROFOL abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. PROFOL darf diese Einzugserm\u00e4chtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.<\/p>\n<p>9.7 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbes. durch Pf\u00e4ndung, wird der Auftraggeber sie unverz\u00fcglich auf das Eigentum von PROFOL hinweisen und PROFOL hier\u00fcber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu erm\u00f6glichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, PROFOL die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Auftraggeber gegen\u00fcber PROFOL.<\/p>\n<p>9.8 PROFOL wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die H\u00f6he der gesicherten Forderungen um mehr als 50\u2009% \u00fcbersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenst\u00e4nde liegt bei PROFOL.<\/p>\n<p>9.6 Tritt PROFOL bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers \u2013 insbes. Zahlungsverzug \u2013 vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong> 10. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen PROFOL und dem Auftraggeber nach Wahl des PROFOL M\u00fcnchen oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen PROFOL ist in diesen F\u00e4llen jedoch M\u00fcnchen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>10.2 Die Beziehungen zwischen PROFOL und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.<\/p>\n<p>10.3 Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong>Stand Januar 2021<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<\/div>\n<\/div><\/div>[\/vc_column][\/vc_row][\/vc_section]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_section][vc_row full_width=&#8221;stretch_row_content_no_spaces&#8221;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][\/vc_section]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-4397","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.2 - 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